Die folgenden Kapitalverwaltungsgesellschaften, Banken und weitere Unternehmen bieten Verbrauchern die Streitschlichtung bei der Ombudsstelle an.
Weitergehende Mitgliederinformationen (z.B. Angaben zu teilnehmenden Fonds) finden Sie hier.
Hinweis. Die Schlichtungsstelle der BaFin kann bei Streitigkeiten nach dem Kapitalanlagegesetzbuch zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen u.U. als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn diese hier nicht gelistet sind.
Mitgliederliste (Stand: 3. September 2024):